Gebiete für die Solarenergie- und die Windenergienutzung in Planung

21.07.2023

Regionalverband erörtert Ausbau der erneuerbaren Energien

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat sich in ihrer Sitzung am 20. Juli 2023 in Merzhausen über den aktuellen Stand der Regionalplan-Fortschreibungen „Solarenergie“ und „Windenergie“ informiert. Die Verbandsverwaltung stellte dazu den Verfahrensstand und die aktuellen Suchräume für Freiflächen-Photovoltaik- und Windkraftanlagen in der Region Südlicher Oberrhein vor. Dem vorausgegangen waren im Juni sieben gemeindeübergreifende Abstimmungsgespräche mit insgesamt rund 170 Vertreterinnen und Vertretern der Städte und Gemeinden sowie der Landratsämter.

Jeweils bestand die Aufgabe für die Verbandsverwaltung auch darin, über den Rechtsrahmen sowie die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Festlegung der Gebiete zu informieren. Denn der rechtliche Rahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien unterliegt weiterhin einem äußerst dynamischen Wandel. So wurde beispielsweise vom Bundestag am 15. Juni 2023 beschlossen, dass bestimmte Agri-Photovoltaikanlagen nun zu den bauplanungsrechtlich privilegierten Vorhaben zählen, also auch ohne einen Bebauungsplan der Gemeinde realisiert werden können. Soll eine Windkraftanlage durch eine neue ersetzt werden, so sieht ein kürzlich veröffentlichter Gesetzesentwurf vor, soll die Neuanlage künftig in größerem Abstand zur Altanlage errichtet werden können. Das „Repowering“ der Anlage könnte dann regelmäßig auch über einen Kilometer entfernt vom bisherigen Standort erfolgen.

Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz sowie das novellierte Landesplanungsgesetz geben vor, dass die Regionalverbände in Baden-Württemberg mindestens 0,2 Prozent der jeweiligen Regionsfläche für Solarenergienutzung und mindestens 1,8 Prozent für Windenergienutzung sichern sollen. Verbandsdirektor Wolfgang Brucker machte klar: „Unser Ziel ist es, im Rahmen der ersten Offenlage bei beiden Fortschreibungen über diese Mindestflächenziele hinauszugehen.“

Der ambitionierte landesgesetzliche Zeitplan sieht die Erarbeitung eines Planentwurfs noch im Jahr 2023 vor. Unverständlich sei, dass die vom Land seit Monaten in Aussicht gestellten Planungsgrundlagen noch immer nicht abschließend vorlägen, so Verbandsvorsitzender Otto Neideck. „Wir haben den vom Land in Aussicht gestellten ‚stabilen Planungskorridor‘ längst verlassen. Durch angekündigte Änderungen laufen wir Gefahr, die Suchräume immer wieder aufs Neue mit allen zuständigen Fachbehörden abstimmen zu müssen. Dadurch entsteht nicht nur auf Seiten des Regionalverbands ein immenser und vermeidbarer Verwaltungsaufwand.“ Seit Monaten warte man auf die Fertigstellung der Planungsgrundlagen im Bereich Windkraft und Artenschutz (einschließlich Auerhuhn). So blieben die immer wieder geforderte Energiewende ebenso wie der gewünschte Bürokratieabbau in Baden-Württemberg reine Leerformeln. Ebenso stehe für einige Landkreise noch immer die Veröffentlichung der Flurbilanz 2022 aus, welche Auskunft über die Bedeutung einzelner Flächen für die Landwirtschaft gibt.

Nach Beschluss der Regionalplan-Entwürfe werden dann 2024 auch alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu den geplanten Gebieten für Freiflächen-Photovoltaik- und für Windenergieanlagen Stellung zu nehmen. Die Aufstellungsbeschlüsse zur Festlegung von Gebieten für die Solarenergie- und die Windkraftnutzung hatten die Regionalrätinnen und Regionalräte am 30. November 2022 gefasst, d ie Planungskriterien wurden am 27. April 2023 beschlossen.