Radschnellwege

17.10.2022

Land übernimmt keine zusätzlichen Radschnellverbindungen in der Region Südlicher Oberrhein

Das Landesverkehrsministerium hat am 11.10.2022 bekanntgegeben, dass es die jüngst vom Regionalverband Südlicher Oberrhein auf ihre Machbarkeit untersuchten Radschnellverbindungen nicht in die Landeszuständigkeit übernehmen wird. Ausschlaggebend für die Entscheidung seien die jeweiligen durchschnittlichen Radverkehrspotenziale im Außerortsbereich. Mit durchschnittlichen Potenzialen von 2.000 - 2.500 Radfahrten/Tag sieht das Land die sogenannte Baulastträgerschaft außerhalb der Städte Freiburg und Offenburg bei den Landkreisen.

Mit Abschluss der Anfang 2021 begonnen und 2022 vorgestellten Machbarkeitsstudien für die Korridore

  • Freiburg – Müllheim,
  • Freiburg – Breisach,
  • Freiburg – Kirchzarten,
  • Lahr – Emmendingen und
  • Offenburg – Bühl

konnte der Nachweis erbracht werden, dass neben den fünf bereits zwischen 2017 und 2019 untersuchten Korridoren, weiteres Potenzial für Radschnellverbindungen in der Region besteht. Die Korridore entsprechen allen Kriterien des Bundes und Landes für die Realisierung von Radschnellverbindungen. Lediglich die Teilabschnitte Bad Krozingen – Müllheim, Achern – Bühl sowie Achern – Rheinau weisen ein durchschnittliches Potenzial unter 2.000 Radfahrten/Tag auf, weshalb die Machbarkeitsstudien hier zwar einen Ausbau, allerdings nicht im Qualitätsstandard einer Radschnellverbindung, empfehlen. „Besonders beeindruckend sind die sehr hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisse, die sich bei einer Realisierung ergeben würden“, so der Verbandsvorsitzende des Regionalverbands Südlicher Oberrhein, Otto Neideck.

Mit der Fertigstellung der Machbarkeitsstudien lag der Ball nun beim Landesverkehrsministerium über die Baulastträgerschaft zu entscheiden, das heißt festzulegen, wer für Planung, Bau und Betrieb der Radschnellverbindungen zuständig wäre. Anfang August hatten die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis und Rastatt, die Städte Freiburg und Offenburg sowie die Regionalverbände Südlicher Oberrhein und Mittlerer Oberrhein daher noch einmal umfassend dem Land gegenüber dargelegt, warum die Radschnellverbindungen aus ihrer Sicht in die Landesbaulastträgerschaft eingeordnet werden sollten.

Die Unterzeichnenden wiesen unter anderem darauf hin, dass die Landkreise mit dem Ausbau der lokalen Radinfrastruktur sowie den bisherigen Planungen zu Radschnellverbindungen − inklusive den mitzudenkenden Zubringern − sowie weiteren Aufgaben, die in den letzten Jahren auf die Kreisebene delegiert wurden, an ihre personellen und finanziellen Grenzen stoßen würden, wodurch neue Projekte bestenfalls stark zeitverzögert angegangen werden könnten. Diese Zeit stehe aufgrund des Klimawandels und überlasteter Verkehrsinfrastrukturen jedoch nicht zur Verfügung. Für eine schnelle und parallele Realisierung weiterer Radschnellverbindungen sei daher ein noch stärkeres Engagement des Landes erforderlich. Auf die genannten Punkte ist das Land in seiner Entscheidung jedoch nicht weiter eingegangen. Enttäuscht sei man auch, dass die Marke von 2.500 Radfahrten/Tag für die Landesbaulastträgerschaft nicht noch einmal, wie angeregt, überdacht wurde, erläutert der Verbandsdirektor des Regionalverbands Südlicher Oberrhein, Wolfgang Brucker. „Nach unserem Kenntnisstand findet in anderen Bundesländern bereits eine Übernahme statt, sobald die in der zwischen Bund und Ländern geschlossenen „Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017 - 2030“ festgesetzten 2.000 Radfahrten/Tag erreicht werden“ so Brucker.

Immerhin werden für die untersuchten Radschnellverbindungen aktuell noch hohe Fördermittel seitens des Bundes und des Landes in Aussicht gestellt. Im Rahmen der Landesförderung werden aktuell 75 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten für den Bau gefördert. Mit der ergänzenden Förderung des Bundes erhöht sich diese Zuwendung auf bis zu 90 %. Zudem werden laut Land in mindestens gleicher Höhe die externen Planungskosten gefördert.

In der Region Südlicher Oberrhein wurden bisher die zwei Radschnellverbindungen RS 6 (Freiburg – Waldkirch/Emmendingen) und RS 20 (Offenburg – Strasbourg) vom Land – bis auf die Abschnitte innerhalb von Freiburg und Offenburg − übernommen. Der RS 12 (Offenburg – Gengenbach) wird zudem in Baulastträgerschaft des Ortenaukreises realisiert. Ziel der Landesregierung ist es, mindestens 20 Radschnellverbindungen bis 2030 in Baden-Württemberg zu verwirklichen. „Eine anderweitige Entscheidung des Landes zu den Radschnellverbindungen am Südlichen Oberrhein hätte dieses Ziel sicherlich befördern können“, resümiert Neideck. Auch die Landrätin des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, Dorothea Störr-Ritter , zeigte sich enttäuscht von der ablehnenden Haltung des Landes: „Vom FahrradLand Baden-Württemberg hätten wir uns als Kommunen gerade in Zeiten von Energiekrise und Verkehrswende ein stärkeres Bekenntnis und eine aktivere Rolle gewünscht.“