Handelsmonitor Oberrhein

25.01.2017

Steuerungswirkung der Regionalplanung wird evaluiert

Die Regionalverbände Mittlerer Oberrhein und Südlicher Oberrhein erarbeiten zusammen den Handelsmonitor Oberrhein. In dessen Mittelpunkt steht die landes- und regionalplanerische Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Den Regionalräten wurde das Projekt heute, am Mittwoch, den 25.01.2017, in gemeinsamer Sitzung der regionalen Planungsausschüsse in Offenburg vorgestellt.

Im ersten Schritt wird mit dem Handelsmonitor eine Vollerhebung des Einzelhandels am Oberrhein durchgeführt. Als Nachfolgeprojekt zum deutsch-französischen Handelsmonitor von 2007 wird somit ein Vergleich der Entwicklung des Ladenbestands in einem Zeitraum von rund einer Dekade möglich. „Handel ist Wandel. Mit dem zeitlichen Längsschnittvergleich gewinnen wir Erkenntnisse über die dynamischen Veränderungen der Einzelhandelslandschaft in unseren Regionen“, erläuterte Gerd Hager, Verbandsdirektor des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein. Auf dieser Grundlage soll die Steuerungswirkung der Landes- und Regionalplanung zum großflächigen Einzelhandel untersucht werden.

In dem rund 6.200 Quadratkilometer großen Projektgebiet zwischen Bruchsal im Norden und Müllheim mit rund 2,1 Millionen Einwohnern wird von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA), Ludwigsburg, seit Mitte November 2016 der gesamte Einzelhandelsbestand erhoben. Dabei werden Indikatoren wie Standort, Sortimente und Verkaufsflächen erfasst. Diese Daten sollen anschließend mit denen aus der Erhebung von 2007 verknüpft werden. Weitere Projektpartner sind die Industrie- und Handelskammern Karlsruhe und Südlicher Oberrhein sowie die Handelsverbände Nordbaden und Südbaden. Das Land Baden-Württemberg unterstützt das Vorhaben finanziell.

„Der Handelsmonitor Oberrhein ist ein bundesweit beispielhaftes Projekt, das im Sinne einer laufenden Raumbeobachtung die Einzelhandelsentwicklung in einem größeren Raum detailliert beleuchtet. Damit wird erstmals in Baden-Württemberg evaluiert, in welchem Umfang die raumordnerischen Steuerungsvorgaben zum Einzelhandel ihre Ziele tatsächlich erreichen“, so Hager. Auch für die beteiligten Verbände und Kammern sowie für die Städte und Gemeinden wird die Studie wichtige Erkenntnisse zur planerischen Steuerung und Entwicklung des Einzelhandels liefern.

Dieter Karlin, Verbandsdirektor des Regionalverbands Südlicher Oberrhein, ergänzt, dass diese Fragestellungen auch bundespolitisch von Interesse sind: „Das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist von der EU-Kommission aufgefordert worden, diesbezüglich die Zweckdienlichkeit des deutschen Raumordnungsrechts darzulegen. Wir sind zuversichtlich, dass wir hierzu mit dem Handelsmonitor einen wertvollen Beitrag liefern können.“ Die Ergebnisse des Handelsmonitors Oberrhein sollen in einer Veranstaltung am 21. September 2017 in Offenburg einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden.

Hintergrund:
Das Land Baden-Württemberg und die Regionalverbände steuern die Ansiedlung von raumbedeutsamen Einzelhandelsvorhaben. Diese raumordnerische Steuerung mit ihren beiden wesentlichen Zielen (lebendige Zentren, flächendeckende Versorgung) ist in den vergangenen Jahren verschiedenen Einwendungen begegnet. Hierzu laufen verschiedene Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Beanstandet wird, dass die raumordnerische Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen die Niederlassungsfreiheit einschränken würde. Insbesondere der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen und die Regionalpläne Stuttgart und Mittlerer Oberrhein sind aufgeführt. Zudem wandeln sich die Verhältnisse in den Regionen (Migration, Demografie) und im Einzelhandel (Internethandel, Vergrößerung der Verkaufsflächen, Filialisierung) beständig. Deshalb besteht ein rechtliches, politisches und wissenschaftliches Interesse daran, zu evaluieren, welche Erfolge und Defizite die landesplanerischen und regionalplanerischen Plansätze aufweisen. Insbesondere die Wirkungen der vier Ge- und Verbote (Konzentrationsgebot, Integrationsgebot, Kongruenzgebot, Beeinträchtigungsverbot) sollen untersucht werden.